Gemeinsam geben wir alles. Damit andere nicht alles verlieren. 100% Ehrensache - unsere Leidenschaft für Soest

Herzlich Willkommen!

Wir begrüßen Sie auf unserer Internetpräsenz. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die Feuerwehr der Stadt Soest. Wir zeigen Ihnen unter anderem ein Einblick in unsere Technik, halten Sie mit Einsatzberichten und Neuigkeiten auf dem Laufenden und bieten Ihnen nützliche Informationen auch für zuhause.

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In der Rubrik "Ihre Sicherheit" haben wir wertvolle Informationen für Sie zusammengestellt.
Wir freuen uns, wenn sie den ein oder anderen Tipp "mitnehmen".

Feuerwehr Stadt Soest

Aktuelle Neuigkeiten

Übung auf der Allerheiligenkirmes

Gestern fand eine wichtige gemeinsame Übung der Feuerwehr Soest und der Höhenrettung des Kreises Soest statt. Im Vorfeld der Allerheiligenkirmes haben beide Einheiten an zwei Fahrgeschäften verschiedene Szenarien durchgespielt, um für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein. Dank der Unterstützung der Schausteller konnten reale Bedingungen simuliert werden, um die Einsätze so realistisch wie möglich zu gestalten.

weitere Berichte

Letzte Einsätze

Sonntag, 01.12.24 - 13:25 Uhr

Brandmeldeanlage

Auslösung einer Brandmeldeanlage
Samstag, 30.11.24 - 13:26 Uhr

Brandmeldeanlage

Auslösung einer Brandmeldeanlage
Freitag, 29.11.24 - 22:16 Uhr

MANV_1

Verkehrsunfall

In diesem Jahr waren wir bereits
0 mal für die Bürger im Einsatz.

Mehr als 150 Jahre
ehrenamtliches Engagement

Kurzportrait der Feuerwehr Soest

Nett gemeinte Sprüche wie: „Na, haben wir euch gerade vom Kaffeetrinken weggeholt“ oder „Noch eine ruhige Schicht“ machen deutlich, dass viele Soester nicht wissen, wie der Brandschutz in ihrer Stadt geregelt ist. Es gibt weder eine Berufsfeuerwehr, noch eine so genannte Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, sondern „nur“ eine rein ehrenamtliche Feuerwehr. In Nordrhein-Westfalen ist Soest eines der wenigen Unikate ohne hauptberufliches Personal und profitiert, zusammen mit drei weiteren Städten vergleichbarer Größe, von einer Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung. Eine Ausnahme wird nur erteilt, wenn die Freiwillige Feuerwehr nachweisen kann, dass sie genauso leistungsfähig ist wie ihre hauptberuflichen Partner. Die Vergleichbarkeit wird über ein einheitliches Schutzziel geregelt, das von den Feuerwehren in einer hohen Prozentzahl erreicht werden muss.

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